Skip to main content

Partikelzählung

Seit dem 01.07.2023 möchte der Gesetzgeber, dass bei Dieselfahrzeugen (PKW/Nutzfahrzeuge) der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ eine Messung der Partikelzahlkonzentration durchgeführt wird. Dank starker Partner sind wir gerüstet und können Sie weiter vollumfänglich bedienen.

Jubiläum

Am 01.08.1997 eröffneten wir unsere Prüfstelle in Laupheim.

Stolz und glücklich sind wir auf unser 25 jähriges Firmenjubiläum.

Wir informieren:
Abgasuntersuchung

Seit 01.01.2018 will der Gesetzgeber, dass an allen untersuchungspflichtigen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung wieder eine Endrohrmessung durchgeführt wird.

Wir informieren:
HU - Adapter

Seit Juli 2015 ist es für alle Überwachungsorganisationen verpflichtend den sogenannten HU-Adapter bei der Hauptuntersuchung einzusetzen. Er unterstützt uns bei der Bremsenprüfung und bei der Prüfung elektronischer Systeme im Fahrzeug. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so treten Sie einfach bei der HU an uns heran.

Wir informieren:
Förderung von Rußpartikelfiltern

Seit Februar 2015 ist eine Förderung von nachgerüsteten Partikelfiltern wieder möglich.Derzeit stehen 30 Mio € zur Verfügung und jeder Antrag wird mit je 260 € bezuschusst.Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf bafa.de.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Wir informieren:
Warnweste

Ab dem 01. Juli 2014 ist in Deutschland eine Warnweste mitzuführen. In anderen europäischen Ländern gilt dies schon länger, oft muss auch eine Weste pro Fahrzeuginsasse mitgeführt werden. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird also ab dem 01. Juli das Vorhandensein einer Warnweste nach EN ISO 20471:2013 überprüft. Sollten Sie nicht bereits eine Warnweste in Ihrem Fahrzeug haben, können wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich sein.

Wir informieren:
Rettungskarte

Keiner will, dass sich ein schwerer Unfall ereignet bei dem Personen in einem Fahrzeug eingeklemmt sind und durch die Feuerwehr befreit werden müssen. Automobilclubs, Rettungskräfte und Überwachungsorganisationen raten deshalb dazu, für diesen Fall eine Rettungskarte des Fahrzeugs im Bereich der Fahrersonnenblende aufzubewahren.

So wissen Helfer wo am Fahrzeug angesetzt werden kann und keine Airbags oder Gasdruckdämpfer ungewollt beschädigt werden und Gefahren für Retter und zu rettende Personen entstehen.

Wir beschaffen Ihnen daher kostenfrei die Rettungskarte für Ihr Fahrzeug und statten Ihr Fahrzeug mit einem Hinweisaufkleber aus.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kommen Sie einfach auf uns zu.

GTÜ informiert:
Hauptuntersuchung seit 01.07.2012

Wer seit 01.07.2012 sein Auto mit Verspätung zur Hauptuntersuchung (HU) bringt, wird nicht mehr mit Rückdatierung bestraft. Das Fahrzeug wird aber bei einer Überziehung der HU von mehr als zwei Monaten einer "Ergänzungsuntersuchung" unterzogen. Im Gegenzug gilt die Plakette nach bestandener Hauptuntersuchung grundsätzlich immer 24 Monate und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin rückdatiert. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Die vom Bundesrat beschlossene Neuregelung trat zum 1. Juli 2012 in Kraft.

Eine Überziehung der Hauptuntersuchung wird auch nach der Neuregelung von der Polizei mit einem Bußgeld geahndet, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Zudem riskieren Autofahrer mit einer abgelaufenen HU-Plakette bei einem Unfall den Versicherungsschutz.